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Leistungen

Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung

(objektiv & ohne Interessenskonflikt)

Arbeitnehmer dürfen nur Arbeitsmittel verwenden, welche die für sie vorgesehenen Prüfungen positiv bestanden haben und keine Mängel festgestellt aufweisen, die eine Weiterverwendung verbieten.

Die Arbeitsmittelverordnung regelt dies in den §§ 7-10

§7 AM-Vo Abnahmeprüfung
Eine Abnahmeprüfung ist für alle Arbeitsmittel vorgesehen, bei denen die Sicherheit von der korrekten Montage bzw. dem korrekten Einbau abhängt. Die Abnahmeprüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme abzunehmen.

§8 AM-Vo  wiederkehrende Überprüfung
Arbeitsmittel, bei denen Verschleiß oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von ArbeitnehmerInnen hervorrufen können, sind wiederkehrend nach vorgegebenen Kriterien zu überprüfen.

§9 AM-Vo Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
Nach schädigenden Ereignissen (Absturz von Lasten, Kollisionen, Überlastung …) müssen Arbeitsmittel, die für wiederkehrende Prüfungen vorgesehen sind, vor der Weiterverwendung einer Prüfung unterzogen werden.

§10 AM-Vo Prüfung nach Aufstellung
Diese Prüfung ist für ortsveränderliche Arbeitsmittel, nach jeder neuen Aufstellung erforderlich.
Wie z.B. Krane, Arbeitsmittel zum Heben von Arbeitnehmern/Bediensteten, mechanische Leitern, sonstige motorkraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte…

GRECK-Engineering ist ihnen dabei gerne behilflich

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