Skip to main content

Leistungen-Consulting

Betriebsanlagenüberprüfung nach §82b GewO

Betriebsanlagen-überprüfung nach §82b GewO

In Österreich ist der Inhaber einer genehmigungspflichtigen, gewerblichen Betriebsanlage verpflichtet, sich nach dem § 82b der Gewerbeordnung, diese in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Die Zeitabstände für die wiederkehrende Prüfung beträgt generell 5 Jahre mit einigen Ausnahmen.

Überprüft wird, ob die Betriebsanlage:

  • den Genehmigungsbescheiden entspricht
  • den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht
  • den gemäß §356b mit anzuwendenden Vorschriften entspricht

Ausnahmen zu der generellen Frist von 5 Jahren:

  • Anlagen, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §359b GewO 1994 unterzogen worden sind = 6 Jahre
  • Wenn die Prüfung im Rahmen einer Umweltbetriebsprüfung bzw. nach ISO 14001 stattfindet = 3 Jahre
    oder
  • Wenn im Genehmigungsbescheid andere Prüffristen angeführt wurden, gelten diese

GRECK-Engineering ist ihnen dabei gerne behilflich.

Kontakt