Hitzeschutz, Anlass und rechtliche Grundlage!
Mit steigenden Sommertemperaturen nimmt auch die Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu. Besonders Tätigkeiten im Freien können zu gesundheitlichen Risiken führen. Die Hitzeschutzverordnung BGBl. I Nr. 56/2024 konkretisiert erstmals Anforderungen an den Schutz von Beschäftigten vor Hitzebelastung.
Auf Grundlage der Hitzeschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, bei vorhersehbaren hohen Temperaturen eine Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Bei Tätigkeiten von >60 Minuten im Außenbereich können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:
- Hautschäden (durch UV-Strahlung)
- Hitzeerschöpfung (erhöhte Körpertemperatur, erhöhte Kreislaufbelastung)
- Hitzschlag (akute Lebensgefahr besteht bei Überhitzung)
- Flüssigkeitsmangel (es folg ein Leistungsabfall, Konzentrationsverlust)

- Sonnenstich (durch Arbeiten ohne Beschattung, direkt in der Sonne)
- Unfallrisiko erhöht (durch Müdigkeit, Schwindel, Verminderung Konzentration und Reaktion)
Besonders gefährdende Tätigkeiten im Unternehmen sind Explizit und können Beispielsweise
- Arbeiten an Grünanlagen
- Teichreinigung
- Instandhaltungsarbeiten rund um das Haus
- Kinderbetreuung
- Bademeister
- etc.
betreffen.
Somit sind nicht nur klassisch das Bau- und Baunebengewerbe von dieser Verordnung betroffen.
Mehrere Faktoren beeinflussen die Belastung durch Hitze am Arbeitsplatz,
- Umgebungstemperatur,
- Sonneneinstrahlung,
- Luftfeuchtigkeit,
- Arbeitsintensität sowie
- die Art der getragenen Schutzkleidung.
GRECK-Engineering ist ihnen dabei als Partner gerne
bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen in ihrem Umfeld behilflich.
Welche Umstände können eintreten und wie erkennt man diese?
HITZEKOLLAPS
Der Körper ist überhitzt und verliert Flüssigkeit – Kreislauf schwächelt
ERKENNUNGSMERKMALE
- blasse, feuchte Haut
- starkes Schwitzen
- Schwindel, Schwächegefühl
- Übelkeit
- Kopfschmerzen
- schneller Puls
- Bewusstsein ist erhalten
WICHTIG!!!
Frühzeitig handeln-
kann sich zu einem Herzschlagentwickeln!
ERSTE HILFE Maßnahmen
An einen kühlen Ort bringen
Schatten oder klimatisierter Raum
Lagerung
Beine hochlagern, Oberkörper leicht erhöht
Flüssigkeit zuführen
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
Kühlen
Körper mit feuchten Tüchern kühlen
Beobachten
Zustand überwachen. Bei Verschlechterung Notruf absetzen.
SONNENSTICH
Überwärmung des Kopfes durch intensive Sonneneinstrahlung
ERKENNUNGSMERKMALE
- klopfender Kopfschmerz
- rote, heiße Haut im Gesicht
- Schwindel
- Übelkeit, Erbrechen
- Lichtempfindlich
- Nackensteifigkeit
- Bewusstsein ist meist erhalten
WICHTIG!!!
Betroffene aus der Sonne bringen und Kopf kühlen!
ERSTE HILFE Maßnahmen
Aus der Sonne bringen
Schatten oder kühlen Raum
Lagerung
Oberkörper Hochlagern
Flüssigkeit zuführen
Wasser trinken
Kopf kühlen
mit feuchten Tüchern oder Kühlpacks
Besserung abwarten
Zustand anhaltend oder verschlechtert, Notruf absetzen
HITZESCHLAG
Lebensbedrohlicher Notfall –Körper-temperatur steigt stark an, Organe können versagen
ERKENNUNGSMERKMALE
- sehr hohe Körpertemperatur >40°C
- heiße, trockene Haut (nicht Verwirrtheit, Desorientierung
- Übelkeit, Erbrechen
- schneller Puls, schneller Atem
- Krämpfe möglich
- Bewusstseinsstörung / Bewustlosigkeit
WICHTIG!!!
SOFORT handeln und Rettung rufen, jede Minute zählt!
ERSTE HILFE Maßnahmen
Sofort in den Schatten / kühlen Ort bringen
Lebensgefahr
Sofort Notruf absetzen
aktiv Kühlen
Körper kühlen mit feuchten Tüchern oder Kühlpacks (Leiste, Nacken, Achseln)
stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
Atemwege freihalten, Atmung prüfen
Bewusstsein und Atmung überwachen
Bis zum Eintreffen der Rettung



