Die neue VbF2022 befindet sich noch in Begutachtung ist aber bereits unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2022&num=13 zur Einsicht.
Auf den ersten Blick ist die neue Verordnung anders strukturiert, was den direkten Vergleich etwas mühsamer macht. Auf den zweiten Blick erkennt man aber rasch eine wesentlich übersichtlicher Gliederung der Verordnung von vormals I -VIII. Abschnitten mit gemischten Inhalten, auf nunmehr 9 übersichtlich gestaltete Abschnitte.
Allgemeines / Technische Ausführung und technische Anforderungen / Explosionsgefährdete Bereiche
Unterlagen und Prüfungen / Lagerung / Tankstellen / Füllstellen / Verkaufsräume und Vorratsräume /
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltlich gilt es einiges an Hirnschmalz zu investieren um den Überblick zu bewahren.
Die Verordnung gilt:
- für jede Lagerung und Verwendung brennbare Flüssigkeiten in Betriebsanlagen.
Sie gilt nicht:
- für den Transport ADR, RID, ADN, IMDG oder IATA,
- für Tankinhalte von Fahrzeugen und Maschinen bis zu 300 Liter,
- für Ethanol in Nahrungsmitteln, Kosmetika, Medizin bis zu bestimmten Höchstmengen.